Barrierefreiheit
Wir beschäftigen weniger als 10 Personen und erwirtschaften höchstens 2 Mio. Euro Umsatz im Jahr . Damit sind wir insgesamt von den Barrierefreiheitsanforderungen befreit und müssen selbst keine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen (§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 17 BFSG).